
Stuttgart
| Kontaktdaten: Jugendamt Wilhelmstraße 3 70182 Stuttgart Tel: 0711-2167084 Email: www.stuttgart.de www.jula-stuttgart.de |
Fördergebiet: Landeshauptstadt Stuttgart, Stadtteile Neckarvorstadt, Hallschlag, Altenburg, Birkenäcker, Pragstraße, Burgholzhof Größe: 4 qkm Einwohnerzahl: 19.972 Förderzeitraum: 09/2007-12/2010 |
Leitziele:
1. Die im Fördergebiet lebenden Menschen verschiedener Kulturen und Religionen kennen sich und setzen sich partnerschaftlich miteinander auseinander.
2. Die Menschen in den Fördergebieten kennen und nutzen demokratische Beteiligungsstrukturen und gestalten ihr Lebensumfeld aktiv.
3. Die Bildungschancen von Kindern und Jugendlichen aus sozial benachteiligten Familien und Familien mit Migrationshintergrund werden unter Berücksichtigung der Belange von Mädchen und Frauen, Jungen und Männern verbessert.
Handlungskonzept:
Das letzte Förderjahr steht vor allem unter dem Aspekt der Nachhaltigkeit.
Die im Fördergebiet bestehenden Arbeitskreise arbeiten mit den Zielen und Ergebnissen des Lokalen Aktionsplans. Es werden Weiterfinanzierungsmöglichkeiten angestrebt z. B. zur Festigung von Netzwerken zwischen deutschen und Migrantenorganisationen oder der theaterpädagogischen Arbeit in Kindergärten und Schulen. Die Fortführung neu entstandener Kooperationen wird unterstützt. Es wird nach einer Möglichkeit gesucht, eine dauerhafte Anlaufstelle für die Aktiven im Fördergebiet einzurichten.
Es werden Projekte gefördert, die den Erfahrungsaustausch und die gegenseitige Unterstützung von Menschen verschiedener Religionen und Kulturen fördern, die bestehenden Netzwerke zusammenführen und weitere Engagierte gewinnen. Dazu werden u .a. Multiplikatorinnen und Multiplikatoren verschiedener bestehender Gruppen in Kompetenzen geschult, die ihnen eine eigenständige Weiterarbeit in ihren Initiativen und in den Netzwerken im Fördergebiet ermöglichen und ein Aktionsfond eingerichtet, der Initiativen in ihren Aktivitäten unterstützt.
Die Kinder- und Jugendeinrichtungen im Stadtteil Hallschlag starten Kooperationsprojekte, die Kinder und Jugendliche über Mitsprachemöglichkeiten informieren, sie zur Auseinandersetzung mit dem Sozialraum motivieren und durch eine enge Verknüpfung mit den Beteiligungsprozessen und -strukturen der Sozialen Stadt Hallschlag eine dauerhafte Partizipation ermöglichen.
Eltern von sozial benachteiligten Kindern und Jugendlichen werden beim Aufbau eines Angebots an der Schule von und für Eltern zur Verbesserung der Bildungschancen unterstützt.
Bei einem Treffen aller am Lokalen Aktionsplan Beteiligten wird die Weiterführung der erfolgreichen Projektansätze thematisiert.
Zielgruppen:
· Lokal einflussreiche Vertreterinnen und Vertreter von Vereinen, Kirchen und nicht organisierte Anwohnerinnen und Anwohner, die wichtige Identifikationsfiguren einzelner Gruppen sind.
· Eltern mit Migrationshintergrund. Sie können aufgrund von Sprachbarrieren nur schlecht aktiv am Gemeinwesen teilnehmen.
· Männliche Jugendliche aus bildungsfernen Milieus. Sie neigen in Problemgebieten zu fremdenfeindlichen, anti-demokratischen Einstellungen.
· Jugendliche Migrantinnen und Migranten. Sie scheitern in der Schule und bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz häufig aufgrund mangelnder Sozialkompetenz.
· Lehrerinnen, Lehrer, Sozialpädagoginnen und -pädagogen, Erzieherinnen und Erzieher sowie Multiplikatorinnen und Multiplikatoren aller Nationalitäten. Sie benötigen Kompetenz im Umgang mit fremden Kulturen und Fremdenfeindlichkeit.
· Deutsche Bewohnerinnen und Bewohner mit geringem Bildungsstand und geringem sozialen Status. Aufgrund der eigenen Perspektivlosigkeit herrscht verstärkt Angst vor Überfremdung.
· Kinder und jüngere Jugendliche aus sozial benachteiligten Familien. Sie verfügen über mangelndes Selbstvertrauen und keinen oder schlechten Zugang zu außerschulischen Bildungsangeboten.
Zusammensetzung des Begleitausschusses:
Der Begleitausschuss besteht aus 16 Mitgliedern, davon sind 14 stimmberechtigt. Er setzt sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern des Ämternetzwerkes (je eine Vertreterin bzw. je ein Vertreter aus der Stabsabteilung für Integrationspolitik, dem Jugendamt, dem Amt für Stadtplanung und Stadterneuerung, dem Bezirksamt und dem Gesundheitsamt), der Grund- und Hauptschulen, der Zielgruppe Migrantinnen und Migranten, des Jugendrats, des Netzwerkes der Regionalen Trägerkoordination, der lokalen Wirtschaft (zwei Vertreterinnen bzw. Vertreter), der Bewohnerinnen und Bewohner (je eine Vertreterin bzw. je ein Vertreter für die Stadtteile Neckarvorstadt, Hallschlag und Burgholzhof), der lokalen Koordinierungsstelle (Geschäftsführung, nicht stimmberechtigt) sowie des Stadtteilmanagements der Sozialen Stadt Hallschlag (nicht stimmberechtigt).